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Erstinformation, Website und Register abgleichen
§ 12 FinVermV verlangt vor der ersten Anlageberatung oder Vermittlung unter anderem Informationen zum Vermittler einschließlich seiner betrieblichen Anschrift. Prüfen Sie bei einer Umstellung Ihre Erstinformation, die bei den zuständigen Stellen geführten Daten und die Website gemeinsam. Eine neue Fußzeile allein aktualisiert keinen Registereintrag.
- Aktuelle Person beziehungsweise Gesellschaft und Vermittlerstatus
- Anschrift in Erstinformation und Anbieterangaben
- Anzeigebedarf bei Erlaubnis- und Registerstelle
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Erlaubnis nach § 34f separat behandeln
Die Voraussetzungen der Finanzanlagenvermittlung richten sich nach § 34f GewO. Beschreiben Sie der zuständigen Stelle, wo Ihr Betrieb tatsächlich organisiert wird und welche Aufgabe die externe Briefanschrift erfüllen soll. Die Zuständigkeit für Erlaubnisfragen kann vom Bundesland abhängen.
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Kundenunterlagen und eigene Geschäftsbriefe zuordnen
Ein an Ihren Betrieb adressiertes Schreiben ist etwas anderes als ein Brief an den Anleger. Prüfen Sie Vollmachten und freigeschaltete Empfänger, bevor Sie Postwege ändern. Für Unterlagen mit persönlichen oder finanziellen Angaben legen Sie fest, wer sie sichtet und welche Dokumente überhaupt extern verarbeitet werden sollen.
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Posteingang in den Beratungsablauf aufnehmen
Sichten Sie bearbeitete Briefe im Portal, gleichen Sie sie mit dem jeweiligen Vorgang ab und übernehmen Sie Aufgaben in Ihre eigene Dokumentation. Verwenden Sie die Anschrift erst nach erfolgreicher Identitäts- und gegebenenfalls Unternehmensprüfung, erteilter Postvollmacht und bestätigter Freischaltung. Übernehmen Sie Namen, c/o-Zusatz und persönliche Postnummer vollständig aus dem Portal. Start und Business enthalten eine Inlands-Sammelweiterleitung pro Monat, Business+ zwei; Porto ist jeweils bis Großbrief enthalten. Weitere Weiterleitungen sowie Weiterleitungen ins Ausland kosten 4,90 € netto plus Porto.