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Die Limited nach dem Brexit: warum es kompliziert geworden ist
Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU gilt die Niederlassungsfreiheit für britische Gesellschaften in Deutschland nicht mehr uneingeschränkt. Deutsche Gerichte behandeln die UK-Ltd. mit Verwaltungssitz in Deutschland häufig nach der sogenannten Sitztheorie, was erhebliche Folgen für Haftung und Rechtsform haben kann. Für viele bestehende Limiteds hat sich dadurch die Einordnung verändert; teils werden sie als Personengesellschaft oder Einzelunternehmen behandelt, mit persönlicher Haftung der Gesellschafter. Das ist kein Randthema, sondern kann über die gesamte rechtliche Struktur entscheiden. Wir sind ein Adress- und Postdienstleister und keine Rechtsberatung. Deshalb gilt hier besonders: Lassen Sie Ihre konkrete Situation von einem auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Anwalt und Ihrem Steuerberater prüfen, bevor Sie Adress- oder Strukturentscheidungen treffen. Eine Geschäftsadresse löst keine der genannten rechtlichen Fragen, sondern deckt nur den praktischen Teil ab: eine feste Anschrift und geordnete Post.
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Zweigniederlassung und Handelsregister: was zu klären ist
Betreibt eine UK-Ltd. eine dauerhafte Geschäftstätigkeit in Deutschland, war früher die Eintragung einer Zweigniederlassung im Handelsregister der übliche Weg. Nach dem Brexit ist das für britische Limiteds nicht mehr ohne Weiteres möglich, weil das Registergericht die Gesellschaft als Drittstaatengesellschaft einordnen kann. Ob in Ihrem Fall eine Zweigniederlassung eingetragen werden kann oder ob ein Formwechsel beziehungsweise eine Neugründung als deutsche Rechtsform sinnvoller ist, entscheidet der Einzelfall. Das zuständige Registergericht und Ihr Anwalt sind hier die richtigen Ansprechpartner, ergänzt vom Gewerbeamt bei der Anmeldung. Unsere Adresse kann als Anschrift für den deutschen Geschäftsbetrieb dienen, etwa für Post und Impressum. Sie ersetzt aber keine Prüfung, ob und in welcher Form Ihre Ltd. in Deutschland überhaupt geführt werden darf. Diese registerrechtliche Frage steht immer vor der Adressfrage.
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Impressum und Zustellbarkeit für die Limited
Wer online auftritt oder Rechnungen stellt, braucht nach den Vorgaben zum Impressum und zu Pflichtangaben eine erreichbare, ladungsfähige Anschrift. Ein reines Postfach oder eine Adresse, an der niemand Post entgegennimmt, genügt dafür in der Regel nicht. PostCloud bietet eine echte physische Anschrift in Nürnberg, an der Ihre Post angenommen wird. Für die Limited ist im Impressum je nach Konstellation zusätzlich anzugeben, unter welcher Rechtsform und mit welchem Register Sie auftreten, etwa Companies House und, falls vorhanden, das deutsche Handelsregister der Zweigniederlassung. Welche Angaben in Ihrem Fall konkret Pflicht sind, hängt von Ihrer Struktur und Tätigkeit ab und sollte rechtlich geprüft werden. Ob unsere Adresse als ladungsfähige Anschrift für Ihre Limited geeignet ist, hängt ebenfalls vom Einzelfall ab. Wir stellen die Anschrift und die Postannahme bereit, treffen aber keine Aussage darüber, wie ein Gericht Ihre konkrete Konstellation bewertet.
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So läuft die digitale Postverwaltung bei PostCloud
Der praktische Teil ist unkompliziert. Sie nutzen die Nürnberger Adresse für Ihren deutschen Geschäftsbetrieb, und wir kümmern uns um die eingehende Post. Jede Sendung wird angenommen und der Briefumschlag im Portal digital sichtbar gemacht; auf Wunsch öffnen und scannen wir den Inhalt, sodass Sie Ihre Post ortsunabhängig lesen können. Das ist gerade dann hilfreich, wenn Sie zwischen Deutschland und dem Ausland pendeln oder Post aus mehreren Quellen bündeln möchten. Sammel-Weiterleitung ist in jedem Tarif enthalten. Brauchen Sie eine einzelne Sendung physisch, kostet die Einzel-Weiterleitung 4,90 Euro pro Sendung. Die Adresse liegt in Nürnberg, ist aber bundesweit nutzbar. Die Tarife: Start 19,90 Euro, Business 39,90 Euro und Business+ 69,90 Euro, jeweils zzgl. MwSt. und monatlich kündbar. So haben Sie die organisatorische Seite im Griff, während Sie die rechtlichen Fragen mit Ihren Beratern klären.