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Betriebliche Veranlassung als Grundregel
Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Eine Geschäftsadresse, die Sie fuer die Registrierung Ihres Unternehmens, das Impressum, den Schriftverkehr mit Behoerden oder den Postempfang nutzen, hat in der Regel einen klaren betrieblichen Bezug. Damit spricht vieles dafuer, die monatliche Gebuehr als abziehbare Betriebsausgabe zu behandeln. Entscheidend ist, dass die Adresse tatsaechlich geschaeftlich genutzt wird und nicht ueberwiegend privaten Zwecken dient. Bei gemischter Nutzung kann eine Aufteilung notwendig werden. Wie das Finanzamt einen konkreten Fall bewertet, laesst sich pauschal nicht zusagen. Ob der Abzug in vollem Umfang anerkannt wird, haengt vom Einzelfall ab und sollte mit dem Steuerberater geklaert werden. Wir treffen hier keine verbindliche Aussage zur steuerlichen Behandlung Ihres Unternehmens.
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Belege, Rechnung und Buchung
Damit eine Ausgabe abziehbar ist, braucht das Finanzamt in der Regel einen ordnungsgemaessen Nachweis. PostCloud stellt fuer die Servicegebuehr eine Rechnung aus, die Sie Ihrer Buchhaltung zufuehren koennen. Achten Sie darauf, dass die Rechnung auf Ihr Unternehmen beziehungsweise auf die gewerblich handelnde Person laeuft und die ueblichen Pflichtangaben enthaelt. Die laufende Gebuehr wird meist als sonstiger Betriebsaufwand erfasst. Die genaue Kontierung richtet sich nach Ihrem Kontenrahmen und Ihrer Gewinnermittlung, also Einnahmen-Ueberschuss-Rechnung oder Bilanz. Ein Steuerberater oder Buchhaltungsdienstleister ordnet die Buchung fachlich korrekt zu. Bewahren Sie Rechnungen im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf. Zu Details der Aufbewahrung und Buchung gibt Ihr steuerlicher Berater die verbindliche Auskunft.
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Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug
Auf die Servicegebuehr faellt Umsatzsteuer an. Unsere Preise verstehen sich zzgl. MwSt.: Start 19,90 EUR, Business 39,90 EUR und Business+ 69,90 EUR pro Monat, monatlich kuendbar. Wenn Sie regelbesteuerter Unternehmer mit Vorsteuerabzugsberechtigung sind, koennen Sie die ausgewiesene Umsatzsteuer unter den ueblichen Voraussetzungen als Vorsteuer geltend machen. Fuer Kleinunternehmer nach Paragraf 19 UStG gilt das nicht, da hier kein Vorsteuerabzug moeglich ist. Die Gebuehr bleibt fuer Kleinunternehmer aber dennoch grundsaetzlich als Betriebsausgabe relevant, dann eben inklusive der enthaltenen Umsatzsteuer. Ob und wie der Vorsteuerabzug in Ihrem Fall greift, haengt von Ihrem umsatzsteuerlichen Status ab. Diese Einordnung ersetzt keine Pruefung durch Ihren Steuerberater oder das zustaendige Finanzamt.
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Keine pauschalen Anerkennungsgarantien
Wir moechten hier ehrlich sein: PostCloud gibt keine Rechts- oder Steuerberatung und kann nicht garantieren, dass das Finanzamt den Abzug in Ihrem Fall genau so anerkennt, wie Sie es planen. Steuerliche Beurteilungen haengen von vielen individuellen Faktoren ab, etwa von Rechtsform, Umfang der Nutzung, Gewinnermittlungsart und der konkreten Aktenlage. Aussagen wie garantiert absetzbar oder wird immer anerkannt waeren unserioes. Was wir zusagen koennen: Sie erhalten von uns eine ordnungsgemaesse Rechnung ueber die Servicegebuehr, die Sie Ihrer Buchhaltung zugrunde legen koennen. Fuer die verbindliche steuerliche Einordnung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das zustaendige Finanzamt. Diese Stellen kennen Ihren Einzelfall und tragen die fachliche Verantwortung fuer die Beratung.