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Welche Angaben das Impressum verlangt
§ 5 DDG verlangt für geschäftsmäßige Anbieter unter anderem den Namen, bei Gesellschaften die vertretungsberechtigte Person, eine ladungsfähige Anschrift sowie Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme. Entscheidend ist die Anschrift: Sie soll eine Zustellung ermöglichen. Ein reines Postfach oder eine bloße Packstation gilt hierfür üblicherweise nicht als ausreichend. Ob eine externe Geschäftsadresse in Ihrem Fall genügt, hängt von Rechtsform und Tätigkeit ab.
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Warum die Privatadresse oft problematisch ist
Steht die Privatadresse im Impressum, ist sie für jede Besucherin und jeden Besucher öffentlich einsehbar und dauerhaft über Suchmaschinen auffindbar. Das kann Werbepost, unerwünschte Besuche oder das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen begünstigen und trifft Homeoffice-Gründer besonders. Weglassen ist meist keine Lösung, denn eine unvollständige Anschrift kann selbst abmahnfähig sein. Wer Privates und Geschäftliches trennen möchte, sucht daher eine separate Anschrift für den öffentlichen Auftritt.
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Wie eine Geschäftsadresse helfen kann
PostCloud stellt eine Geschäftsadresse an unserem Standort in Nürnberg bereit, die je nach Einzelfall für den geschäftlichen Außenauftritt und ein Impressum geeignet sein kann. Eingehende Post wird je nach Tarif angenommen, digitalisiert und im Kundenportal bereitgestellt – so verpassen Sie auch fristgebundene Schreiben nicht. Ihre private Anschrift bleibt aus dem öffentlichen Impressum heraus, während Sie unter einer geschäftlichen Adresse erreichbar bleiben.
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Einzelfall und rechtliche Einordnung
Umfang der Impressumspflicht und die Anforderungen an die Anschrift hängen von Rechtsform, Branche und der jeweiligen Auslegung ab. PostCloud stellt eine Adresse und digitale Postverwaltung bereit, gibt aber keine pauschale Zusage, dass eine bestimmte Angabe alle Anforderungen erfüllt. Ob die Adresse in Ihrem konkreten Impressum ausreicht, stimmen Sie bei Bedarf mit einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder der zuständigen Stelle ab.