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Anschrift im Impressum

Welche Adresse gehört in Ihr Impressum?

Ein geschäftliches Impressum soll erkennen lassen, wer Ihr Angebot betreibt und wie diese Person oder dieses Unternehmen erreichbar ist. Die richtige Anschrift ist deshalb mehr als eine frei gewählte Postadresse. Prüfen Sie den Anbieter, die tatsächlichen Verhältnisse und den vorgesehenen Empfangsweg zusammen.

Redaktion: PostCloud · Aktualisiert am

1

Abschnitt

Zuerst den richtigen Anbieter benennen

Ordnen Sie den Webauftritt der verantwortlichen Person oder Gesellschaft zu. Bei einem Einzelunternehmen ist die natürliche Person relevant, bei einer Gesellschaft deren vollständige Firmierung und Vertretung. Eine Marke oder ein Shopname ersetzt diese Zuordnung nicht. Das gilt auch, wenn Ihr Angebot auf einer Plattform oder in einem geschäftlichen Social-Media-Profil erscheint.

2

Abschnitt

Die Anschrift nach ihrem Zweck prüfen

§ 5 DDG verlangt die Anschrift, unter der der Anbieter niedergelassen ist. Die IHK Karlsruhe erläutert dazu, dass ein Postfach und ein virtuelles Büro ohne tatsächliche Niederlassung nicht genügen. Prüfen Sie deshalb sowohl den realen Bezug des Anbieters zur Anschrift als auch die Erreichbarkeit für Zustellungen. Der Hinweis „ladungsfähig“ allein beantwortet diese Fragen nicht.

3

Abschnitt

c/o bezeichnet den Empfangsweg, nicht die ganze Rechtslage

Ein c/o-Zusatz zeigt, über wen Post empfangen wird. Im Creator-Kontext beschreibt die Medienanstalt NRW beispielsweise Agenturen oder Netzwerke als Zustellungsbevollmächtigte. Entscheidend sind dabei die konkrete Beziehung und Bevollmächtigung. Aus dem Zusatz allein folgt weder eine generelle Eignung noch eine generelle Unzulässigkeit jeder Anschrift.

4

Abschnitt

Weitere Angaben und Erreichbarkeit zusammen kontrollieren

Eine neue Geschäftsadresse ersetzt keine vollständige Anbieterkennzeichnung. Welche Angaben zusätzlich erforderlich sind, hängt vom Anbieter und seiner Tätigkeit ab. Prüfen Sie die einschlägigen Punkte statt eine fremde Vorlage unverändert zu übernehmen.

  • Zutreffender Name beziehungsweise vollständige Firmierung und Rechtsform.
  • Erforderliche Vertretungs- und Registerangaben.
  • E-Mail-Adresse und geeignete Möglichkeit zur unmittelbaren Kommunikation.
  • Vorhandene Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-Identifikationsnummer sowie erforderliche Berufs- oder Aufsichtsangaben.
  • Gut erkennbare Verlinkung und tatsächliche Erreichbarkeit auf Website und geschäftlichen Profilen.
5

Abschnitt

Eine bisherige Privatanschrift geordnet ersetzen

Klären Sie zuerst die Eignung der neuen Anschrift. Wenn Sie PostCloud einsetzen möchten, warten Sie danach die Prüfung und Freischaltung ab. Übernehmen Sie die vollständige Schreibweise aus dem Portal und aktualisieren Sie alle betroffenen Veröffentlichungen. Für alte Kopien oder Suchergebnisse ist ein gesonderter Aktualisierungsschritt notwendig.

Einordnung

Adresse, Postannahme und Portal zusammen

PostCloud verbindet die Geschäftsanschrift in Nürnberg mit der Bearbeitung Ihrer Briefpost. Welche Leistungen für Ihren Anwendungsfall wichtig sind, sehen Sie hier im Überblick.

Anbieter und Anschrift gemeinsam prüfen
Postfach nicht mit Geschäftsanschrift gleichsetzen
c/o und Bevollmächtigung konkret betrachten
Weitere Pflichtangaben beibehalten

Keine allgemeingültige Impressumsvorlage

Diese Übersicht erklärt die Adressfrage. Sie bestätigt nicht, dass jeder externe Postservice für jeden Anbieter ausreicht. Besondere Niederlassungs-, Berufs- und Medienanforderungen sowie die konkreten Vollmachten sind vor der Verwendung zu prüfen.

FAQ

Häufige Fragen

Kann ich statt einer Straßenanschrift ein Postfach nennen?

Ein Postfach allein erfüllt die beschriebenen Anforderungen an die Anschrift nicht. Prüfen Sie eine geeignete vollständige Straßenanschrift und die tatsächliche Erreichbarkeit.

Muss es zwingend meine private Wohnadresse sein?

Die geschäftliche Anbieterkennzeichnung ist nicht pauschal auf die private Wohnanschrift beschränkt. Eine andere Anschrift muss aber die Anforderungen für Ihren konkreten Anbieter und Auftritt erfüllen.

Reicht eine gemietete Adresse automatisch aus?

Nein. Prüfen Sie Niederlassung, Zustellung und gegebenenfalls Bevollmächtigung. Ein Mietvertrag über einen Postservice allein ersetzt diese Prüfung nicht.

Darf ich meinen Namen verbergen, wenn ich eine externe Adresse nutze?

Die Anschrift ersetzt nicht die erforderliche Anbieteridentität. Zutreffende Namen beziehungsweise Unternehmens- und Vertretungsangaben bleiben notwendig.

Quellen und Einordnung

Quellenstand: . Die Links führen zu den jeweiligen Originalquellen. Individuelle Rechts- und Steuerfragen klären Sie mit Ihrer Beratung.

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