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Ratgeber

Geschäftsadresse, Datenschutz und DSGVO

Eine öffentlich sichtbare Wohnanschrift und die Verarbeitung von Kundendaten in gescannten Briefen sind zwei unterschiedliche Datenschutzthemen. Eine separate Geschäftsadresse kann die öffentliche Verbreitung privater Adressdaten reduzieren; beim Briefservice müssen außerdem die Verarbeitung und die Zugriffe passen.

Redaktion: PostCloud · Aktualisiert am

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Abschnitt

Eine Wohnanschrift ist ein personenbezogenes Datum

Eine einer Person zuordenbare Wohnadresse fällt grundsätzlich unter personenbezogene Daten. Ein öffentliches Impressum macht Angaben für jeden Besucher sichtbar; eine Rechnung ist dagegen nicht schon deshalb öffentlich, weil sie eine Anschrift enthält. Die konkrete Weitergabe und ihre Rechtsgrundlage sind zu unterscheiden.

2

Abschnitt

Impressumspflicht und Datenschutz gemeinsam erfüllen

Die Anbieterinformationen richten sich heute insbesondere nach § 5 DDG. Gesetzliche Veröffentlichungspflichten werden durch die DSGVO nicht pauschal beseitigt; Artikel 6 berücksichtigt auch rechtliche Verpflichtungen als Verarbeitungsgrundlage. Eine alternative Anschrift muss daher für die konkrete Pflichtangabe geeignet sein.

3

Abschnitt

Welche Verarbeitung der Briefservice tatsächlich übernimmt

Prüfen Sie anhand des konkreten Vertrags die Rollen von Auftraggeber und Dienstleister. Soweit Auftragsverarbeitung vorliegt, ist Artikel 28 DSGVO maßgeblich. Fragen Sie nach dem Umfang der Verarbeitung und den technischen und organisatorischen Maßnahmen, statt aus dem Wort digital eine bestimmte Zertifizierung oder einen Speicherort abzuleiten.

  • Welche Briefinhalte werden geöffnet und gescannt?
  • Wer kann Originale und Dateien sehen?
  • Welche Unterauftragnehmer und Übermittlungen sind vorgesehen?
  • Wie sind Aufbewahrung, Löschung und Vertragsende geregelt?
4

Abschnitt

Bereits veröffentlichte Adressen verschwinden nicht automatisch

Ein Wechsel ändert zunächst die von Ihnen gepflegten Angaben. Alte Registerunterlagen, Suchergebnisse und Kopien Dritter können fortbestehen. Prüfen Sie konkrete Berichtigungs- oder Löschungsmöglichkeiten; Artikel 17 DSGVO kennt Voraussetzungen und Ausnahmen. Gegenüber Banken und Behörden können weiterhin persönliche Anschriften benötigt werden.

Einordnung

Adresse, Postannahme und Portal zusammen

PostCloud verbindet die Geschäftsanschrift in Nürnberg mit der Bearbeitung Ihrer Briefpost. Welche Leistungen für Ihren Anwendungsfall wichtig sind, sehen Sie hier im Überblick.

Öffentliche Fundstellen erfassen
Pflichtangaben korrekt lassen
Verarbeitungsrollen und Zugriffe prüfen
Löschung nicht pauschal voraussetzen

Weniger öffentliche Verbreitung ist keine Anonymität

Die neue Geschäftsanschrift darf nicht zur Verdeckung gesetzlich erforderlicher Identitätsangaben dienen. Für sensible Berufsgeheimnisse oder besondere Datenarten ist zusätzlich der konkrete Umgang mit der Post zu klären.

FAQ

Häufige Fragen

Kann ich wegen der DSGVO jede Anschrift im Impressum weglassen?

Nein. Datenschutz und gesetzliche Anbieterinformationen sind zusammen zu erfüllen.

Ist bei einem Briefservice immer automatisch ein AV-Vertrag ausreichend?

Die tatsächlichen Rollen und Verarbeitungen müssen zuerst bestimmt werden. Soweit Auftragsverarbeitung vorliegt, gelten die Anforderungen aus Artikel 28 DSGVO; weitere Pflichten können hinzukommen.

Entfernt PostCloud meine alte Adresse aus Suchmaschinen?

Die Buchung ändert keine fremden Veröffentlichungen. Diese müssen Sie je Fundstelle prüfen und gegebenenfalls gesondert berichtigen lassen.

Quellen und Einordnung

Quellenstand: . Die Links führen zu den jeweiligen Originalquellen. Individuelle Rechts- und Steuerfragen klären Sie mit Ihrer Beratung.

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