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Warum die eG eine feste Geschäftsadresse braucht
Eine eingetragene Genossenschaft entsteht durch Eintragung ins Genossenschaftsregister beim zuständigen Amtsgericht. Dafür wird ein Sitz benötigt, und die Satzung muss den Sitz der Genossenschaft angeben. Auch im laufenden Betrieb fällt Post an: Bescheide vom Finanzamt, Schreiben des Registergerichts, Korrespondenz mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsverband sowie Anfragen von Mitgliedern und Geschäftspartnern. Viele Genossenschaften starten ohne eigenes Büro, etwa Wohnungs-, Energie- oder Dienstleistungsgenossenschaften in der Gründungsphase. Eine Geschäftsadresse gibt der eG einen greifbaren Anlaufpunkt für den Schriftverkehr, ohne dass die private Anschrift eines Vorstandsmitglieds in Registerauszügen und auf Briefköpfen erscheinen muss. Ob eine externe Adresse für Ihre Eintragung und Ihren Sitz geeignet ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte vorab mit dem Registergericht und Ihrem Prüfungsverband besprochen werden.
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Digitale Postverwaltung für Vorstand und Mitglieder
Bei einer Genossenschaft ist die Post oft eine Gemeinschaftsaufgabe: Der Vorstand vertritt die eG, aber die handelnden Personen sitzen häufig an verschiedenen Orten und arbeiten ehrenamtlich oder nebenberuflich. PostCloud nimmt Ihre Geschäftspost an der Nürnberger Adresse entgegen und scannt sie ein. Sie sehen jede Sendung als digitales Dokument im Kundenkonto, egal ob ein Vorstandsmitglied gerade zu Hause, unterwegs oder im Job ist. So gehen Fristsachen wie Bescheide oder Prüfberichte nicht unter, nur weil eine Person im Urlaub ist. Post an Mitglieder oder wichtige Originale können Sie sammeln lassen oder einzeln weiterleiten. Die Sammel-Weiterleitung ist in jedem Tarif enthalten, eine Einzel-Weiterleitung kostet 4,90 € pro Sendung. Wer entscheiden darf und wie die Zugriffe innerhalb des Vorstands geregelt sind, legen Sie intern über Ihre Geschäftsordnung fest.
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Sitz, Genossenschaftsregister und Prüfungsverband
Die eG wird nicht ins Handelsregister, sondern ins Genossenschaftsregister eingetragen. Vor der Eintragung ist eine gründungsbegleitende Prüfung durch einen genossenschaftlichen Prüfungsverband erforderlich, und die Mitgliedschaft in einem solchen Verband besteht auch danach fort. Der in der Satzung genannte Sitz und die Geschäftsadresse sind der Bezugspunkt für die Kommunikation mit diesen Stellen. Eine externe Geschäftsadresse ändert nichts an den gesetzlichen Pflichten der eG: Sie bleiben verantwortlich für Buchführung, die genossenschaftliche Pflichtprüfung und die ordnungsgemäße Einladung zur Generalversammlung. PostCloud übernimmt die Adresse und die Postlogistik, ersetzt aber keine Beratung. Ob Ihr geplanter Sitz und die Adresse den Anforderungen des Registergerichts und Ihres Prüfungsverbands genügen, klären Sie bitte direkt mit diesen Stellen sowie mit einem auf Genossenschaftsrecht spezialisierten Berater oder Notar.
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Ehrlich eingeordnet: Was wir zusichern und was nicht
Wir möchten klar sein: PostCloud stellt eine Geschäftsadresse und eine digitale Postverwaltung bereit. Wir können nicht pauschal garantieren, dass diese Adresse für die Eintragung Ihrer Genossenschaft ins Genossenschaftsregister akzeptiert wird oder in jedem Fall als ladungsfähige Anschrift ausreicht. Das entscheiden das zuständige Registergericht und ist vom Einzelfall abhängig. Ob eine reine Adressnutzung ohne eigene Geschäftsräume für Ihre eG genügt, kann je nach Tätigkeit und Größe unterschiedlich beurteilt werden. Auch berufsrechtliche oder branchenspezifische Vorgaben, etwa bei Wohnungs- oder Finanzdienstleistungsgenossenschaften, prüfen wir nicht für Sie. Bitte holen Sie vor der Gründung eine Einschätzung bei Ihrem Prüfungsverband, dem Registergericht, einem Notar und gegebenenfalls Ihrem Steuerberater ein. Unser Angebot ist die Infrastruktur für Adresse und Post, keine Rechts- oder Steuerberatung.