Abschnitt
Wechselnder Vorstand, gleichbleibende Postorganisation
Eine externe Anschrift kann die Korrespondenz des Vereins von der Wohnung des jeweiligen Vorsitzenden lösen. Die Nutzung beruht auf einem Vertrag; die Adresse geht damit nicht in das Eigentum des Vereins über. Legen Sie fest, wer Rechnungen bezahlt, Post kontrolliert und den Zugang bei einem Amtswechsel übergibt.
Abschnitt
Sitz, Postanschrift und Vorstand nicht vermischen
Für einen eingetragenen Verein gelten eigenständige Registerpflichten.
| Änderung | Was sie auslöst |
|---|---|
| Andere Postanschrift | Erreichbarkeit und bei den Stellen geführte Kontaktdaten aktualisieren |
| Anderer Satzungssitz | Satzung und Anmeldung der Änderung nach § 71 BGB prüfen |
| Neuer Vorstand | Änderung nach § 67 BGB zur Eintragung anmelden |
Abschnitt
Übergabe beim Amtswechsel vorbereiten
Der Briefservice ersetzt keine interne Übergabe. Neue Vertreter müssen dem Anbieter nachvollziehbar gemeldet werden.
- Aktuelle Vertretungsberechtigung und Kontaktperson festhalten.
- Offene Schreiben und Fristen in einer Übergabeliste dokumentieren.
- Zugriffe ehemaliger Verantwortlicher geordnet beenden.
- Bedarf an Papieroriginalen und sichere Weitergabe an Kasse oder Vorstand klären.
Abschnitt
Digitale Briefpost und Originale organisieren
PostCloud bearbeitet korrekt adressierte Briefe an den freigegebenen Verein und stellt Scans im Portal bereit. Private Briefe einzelner Mitglieder sind nicht automatisch eingeschlossen. Start und Business enthalten eine, Business+ zwei Inlandsweiterleitungen pro Monat. Weitere Weiterleitungen kosten 4,90 € netto zuzüglich Porto; Auslandssendungen sind gesondert einzuplanen. Vereinsräume, Pakete und eine Mitgliederverwaltung sind nicht Teil des Briefservices.