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Zwei Gesellschaften, getrennte Adressanforderungen
Für die GmbH sind Satzungssitz und inländische Geschäftsanschrift zu unterscheiden. Für die KG gelten über § 161 HGB die maßgeblichen OHG-Regeln einschließlich der EU-Geschäftsanschrift nach § 106 HGB. Eine gemeinsame Straße bedeutet nicht automatisch, dass beide Gesellschaften denselben Sitz haben.
| Gesellschaft | Unterlagen und Funktion |
|---|---|
| Komplementär-GmbH | Eigener Name, Registereintrag, Geschäftsführer und Adressnachweise |
| KG | Eigene Firma, Registereintrag und Vertretung; getrennte Empfängeraufnahme |
| Beide an einem Standort | Passende Freigabe je Empfänger statt Annahme eines gemeinsamen Kontingents |
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Digitale Post nach Empfänger zuordnen
Klären Sie vorab, wie beide Gesellschaften aufgenommen werden und welche Vertrags- und Kontingentregelung gilt. Verwenden Sie für die KG nicht ungeprüft die Postnummer der GmbH. Erfassen Sie intern, welche Unterlagen die jeweilige Buchhaltung oder Geschäftsführung benötigt.
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Privatanschrift und Firmenauftritt trennen
Wenn die Beteiligten von zu Hause arbeiten, kann eine separate Geschäftsanschrift die öffentliche Briefkorrespondenz ordnen. Die Eignung für Impressum, Register und Rechnungen bleibt je Zweck zu prüfen. Persönliche Angaben gegenüber Banken oder Behörden werden dadurch nicht ersetzt.
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Originale und Kosten je Gesellschaft einplanen
Unterschriebene Verträge, Bank- und Registerunterlagen können unterschiedlich behandelt werden müssen. Benennen Sie für beide Gesellschaften Verantwortliche und Originalempfänger. Start und Business enthalten eine, Business+ zwei Inlandsweiterleitungen pro Monat. Weitere Weiterleitungen kosten 4,90 € netto zuzüglich Porto; Auslandssendungen sind gesondert einzuplanen. Nutzen Sie die Anschrift erst nach erfolgreicher Prüfung und bestätigter Freischaltung. Übernehmen Sie den freigegebenen Empfängernamen und die persönliche Postnummer vollständig aus dem Portal.