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Wann die Impressumspflicht auf Instagram gilt
Rechtsgrundlage ist seit Mai 2024 § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das das frühere Telemediengesetz weitgehend abgelöst hat. Inhaltlich hat sich an der Impressumspflicht wenig geändert: Wer geschäftsmäßige Telemedien anbietet, muss bestimmte Angaben leicht erkennbar und erreichbar bereithalten. Ein Instagram-Profil zählt dabei als eigenes Telemedium. Entscheidend ist nicht das Label 'Business-Account', sondern ob Ihr Auftritt geschäftsmäßig ist, also auf Dauer angelegt und über rein privaten Austausch hinausgeht. Kooperationen, Produktverkäufe, Werbung für die eigene Dienstleistung oder ein Link zum Shop sprechen klar dafür. Rein private Accounts, auf denen Sie Urlaubsbilder mit Freunden teilen, sind in der Regel nicht betroffen. Die Grenze ist fließend, und im Zweifel wird sie schnell überschritten. Ob Ihr konkreter Account impressumspflichtig ist, hängt vom Einzelfall ab. Bei Unsicherheit klären Sie das am besten mit einem auf IT- oder Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt oder Ihrer IHK ab, statt es auf eine Abmahnung ankommen zu lassen.
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Welche Anschrift ins Instagram-Impressum gehört
Zu den Pflichtangaben gehören unter anderem Ihr Name beziehungsweise die vollständige Firmierung, eine ladungsfähige Anschrift, eine schnelle elektronische Kontaktmöglichkeit wie eine E-Mail-Adresse und je nach Rechtsform weitere Angaben wie Handelsregisternummer, Vertretungsberechtigte oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Der Knackpunkt für viele Creator ist die Anschrift: Verlangt wird eine physische, ladungsfähige Adresse, unter der Ihnen Post und im Ernstfall auch eine Klage zugestellt werden kann. Ein reines Postfach genügt dafür nicht. Sie müssen aber nicht zwingend Ihre Privatadresse angeben. Eine Geschäftsadresse, unter der Sie tatsächlich erreichbar sind, kann je nach Einzelfall geeignet sein, um die Anschrift bereitzustellen, ohne Ihre Wohnung öffentlich zu machen. Bei einer eingetragenen Gesellschaft wie UG oder GmbH muss die im Impressum genannte Adresse zur tatsächlichen Erreichbarkeit passen; ob eine Adresse zugleich als Sitz im Handelsregister taugt, ist eine separate Frage für Notar und Registergericht.
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Wo der Impressum-Link auf Instagram hin muss
Instagram bietet kein eigenes Impressumsfeld, deshalb müssen Sie selbst für eine leicht erreichbare Verlinkung sorgen. Verbreitet ist die Zwei-Klick-Regel: Ihre Nutzer sollten das Impressum mit möglichst wenigen Schritten, in der Praxis maximal zwei Klicks, erreichen. Ein Link in der Bio, der direkt und eindeutig als 'Impressum' bezeichnet zu einer Impressumsseite führt, gilt als gängige Lösung. Wenn Sie einen Link-Verteiler nutzen, sollte der Impressum-Eintrag dort klar benannt und nicht zwischen anderen Links versteckt sein. Die Bezeichnung ist wichtig: Verstecken Sie das Impressum nicht hinter 'Kontakt' oder 'Info', sondern nennen Sie es beim Namen, damit es ohne Suchen auffindbar ist. Haben Sie eine eigene Website mit rechtssicherem Impressum, können Sie in der Bio dorthin verlinken. Fehlt eine Website, brauchen Sie eine dauerhaft abrufbare Impressumsseite als Ziel. Die Angaben müssen jederzeit aktuell und unmittelbar erreichbar bleiben, nicht nur zeitweise oder über eine Story.
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Ehrlicher Hinweis: Das ersetzt keine Rechtsberatung
Dieser Ratgeber gibt Ihnen eine praxisnahe Orientierung, ist aber keine Rechtsberatung und kann eine anwaltliche Prüfung Ihres Einzelfalls nicht ersetzen. Ob Ihre Angaben vollständig sind, hängt von Ihrer Rechtsform, Ihrer Tätigkeit und weiteren Pflichtangaben ab, die über die Anschrift hinausgehen. Ob eine bestimmte Adresse im konkreten Fall als ladungsfähige Anschrift geeignet ist und Ihren Auftritt korrekt abbildet, lässt sich pauschal nicht garantieren. Wir machen keine Zusage, dass eine PostCloud-Adresse in jeder Konstellation als Impressumsadresse anerkannt wird oder ausreicht; das kann je nach Einzelfall geeignet sein und sollte im Zweifel geprüft werden. Für verbindliche Auskünfte sind ein auf Wettbewerbs- oder IT-Recht spezialisierter Anwalt, Ihre IHK oder Kammer und bei registerrechtlichen Fragen Notar und Registergericht die richtigen Ansprechpartner. Gerade bei laufenden Abmahnungen oder einer Handelsregister-Eintragung lohnt sich die kurze fachliche Rückfrage, bevor Sie Ihre Angaben festlegen.