Abschnitt
Welche Anbieterangaben ins Impressum gehören
§ 5 DDG verlangt unter anderem Namen und die Anschrift der Niederlassung sowie Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme einschließlich E-Mail-Adresse. Je nach Anbieter kommen Rechtsform, Vertretungsberechtigte, Register und Registernummer sowie weitere Pflichtangaben hinzu. Eine vorhandene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer ist von der gewöhnlichen Steuernummer zu unterscheiden; Letztere wird durch § 5 DDG nicht pauschal zur Veröffentlichung vorgeschrieben.
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Impressum, Rechnung und Retoure haben verschiedene Funktionen
Nutzen Sie nicht aus Bequemlichkeit dieselbe Zeile für jeden Zweck.
| Stelle | Prüfpunkt |
|---|---|
| Impressum | Tatsächlicher Anbieter und geeignete Niederlassungsanschrift |
| Rechnung | Rechnungsart und dazu passende Pflichtangaben |
| Widerruf und Warenrücksendung | Erreichbarer Ansprechpartner und tatsächlich geeignete Rücksendeabwicklung |
| Zahlungsanbieter oder Marktplatz | Zusätzliche Identitäts-, Wohn- oder Betriebsnachweise nach deren Prüfung |
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Alte OS-Hinweise nicht ungeprüft übernehmen
Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt. Ein alter Pflichtlink auf diese Plattform gehört daher überprüft. Davon unabhängig können Informationspflichten nach dem VSBG bestehen; § 36 unterscheidet unter anderem Teilnahmebereitschaft, Teilnahmepflichten und die Ausnahme für bestimmte kleine Unternehmen.
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Wann eine separate Geschäftsanschrift hilft
Eine eigene Wohnanschrift ist nicht allein wegen ihrer privaten Nutzung verboten. Wer sie aus dem öffentlichen Auftritt heraushalten möchte, muss eine für den konkreten Zweck geeignete Alternative wählen. PostCloud bearbeitet Geschäftsbriefe, aber keine Pakete oder Warenretouren. Nutzen Sie die Anschrift erst nach erfolgreicher Prüfung und bestätigter Freischaltung. Übernehmen Sie den freigegebenen Empfängernamen und die persönliche Postnummer vollständig aus dem Portal.
- Firmenname und Vertretung mit aktuellen Unterlagen abgleichen.
- Kontaktinformationen erreichbar halten.
- Retourenanschrift separat mit dem tatsächlichen Warenempfänger abstimmen.
- Nach Änderungen auch Shop-Footer und verlinkte Rechtstexte kontrollieren.