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Wann ein YouTube-Kanal impressumspflichtig ist
Die Impressumspflicht knüpft nicht an Abonnentenzahlen an, sondern daran, ob Ihr Kanal geschäftsmäßig betrieben wird. Als Anhaltspunkt gilt: Sobald Sie mit dem Kanal Einnahmen erzielen oder erzielen wollen, ist von einer geschäftsmäßigen Nutzung auszugehen. Typische Fälle sind das YouTube-Partnerprogramm mit Werbeeinnahmen, bezahlte Kooperationen, Produktplatzierungen, Affiliate-Links in der Videobeschreibung, der Verkauf eigener Produkte oder Kurse sowie Kanal-Mitgliedschaften. Auch ein rein informativer Kanal kann betroffen sein, wenn er dauerhaft und organisiert auf Einnahmen ausgerichtet ist. Ein reiner Hobby-Kanal ohne jede kommerzielle Absicht fällt in der Regel nicht darunter. Die Grenze ist im Einzelfall nicht immer eindeutig, und die rechtliche Bewertung hängt von Ihrer konkreten Situation ab. Ob Ihr Kanal impressumspflichtig ist, sollten Sie deshalb nicht pauschal entscheiden, sondern bei Unsicherheit anwaltlich prüfen lassen.
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Welche Angaben in ein Impressum gehören
Welche Angaben genau erforderlich sind, richtet sich nach Ihrer Rechtsform und Tätigkeit. Üblicherweise gehören dazu der vollständige Name beziehungsweise die Firma, eine ladungsfähige Anschrift, eine schnelle elektronische Kontaktmöglichkeit wie eine E-Mail-Adresse und bei eingetragenen Unternehmen Angaben zu Register und Registernummer. Betreiben Sie den Kanal über eine UG oder GmbH, kommen der Vertretungsberechtigte und weitere Pflichtangaben hinzu. Bestimmte Berufe und umsatzsteuerpflichtige Anbieter müssen zusätzliche Angaben machen, etwa die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Ein Postfach genügt für die ladungsfähige Anschrift üblicherweise nicht, weil dort keine förmliche Zustellung möglich ist. Welche Angaben in Ihrem Fall konkret verpflichtend sind, kann je nach Rechtsform und Berufsrecht abweichen. Für eine verbindliche Auskunft sind eine Rechtsberatung sowie gegebenenfalls Ihre zuständige Kammer oder das Gewerbeamt die richtige Anlaufstelle.
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Wo das Impressum bei YouTube stehen sollte
Ein Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Auf YouTube ist das nicht ganz trivial, weil die Plattform kein eigenes Impressumsfeld vorsieht. In der Praxis platzieren viele Creator die Pflichtangaben im Infobereich des Kanals unter dem Reiter Info beziehungsweise im Kanal-Kontext, wo YouTube Links und einen Beschreibungstext zulässt. Verbreitet ist außerdem ein gut sichtbarer Link zu einer Impressumsseite auf der eigenen Website. Wichtig ist, dass der Weg zum Impressum ohne langes Suchen erkennbar ist und die Angaben tatsächlich abrufbar bleiben. Ein bloßer Verweis, der ins Leere führt, erfüllt die Anforderungen nicht. Da sich Plattform-Layouts ändern und die konkrete Umsetzung eine rechtliche Wertung ist, lohnt sich im Zweifel eine anwaltliche Prüfung der genauen Platzierung für Ihren Kanal.
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Ehrlicher Hinweis: Was PostCloud leisten kann und was nicht
PostCloud stellt Ihnen eine Geschäftsadresse in Nürnberg bereit, die Sie bundesweit nutzen und als Anschrift für Ihr Impressum angeben können. Wir empfangen Ihre Geschäftspost, digitalisieren sie auf Wunsch und leiten sie weiter. Das kann Ihnen helfen, Ihre Privatadresse aus dem öffentlichen Impressum herauszuhalten. Wir können und dürfen Ihnen aber nicht garantieren, dass unsere Adresse in Ihrem konkreten Fall als ladungsfähige Anschrift anerkannt wird oder Ihre Impressumspflicht vollständig erfüllt. Ob eine Adresse geeignet ist, hängt von Ihrer Rechtsform, Ihrer Tätigkeit und der Einzelfallbewertung ab. Wir leisten keine Rechtsberatung. Ob und wie Sie eine externe Geschäftsadresse im Impressum einsetzen dürfen, sollten Sie mit einem Rechtsanwalt klären, bei berufsrechtlichen Fragen zusätzlich mit Ihrer Kammer. So treffen Sie eine belastbare Entscheidung statt sich auf pauschale Zusagen zu verlassen.